RHEINISCHER KONVENT: Ein Rückblick auf die Jahre 2005 bis 2025


Daniela Emge

Was war und wen vertrat der Rheinische Konvent?

Als Vereinigung der Pastorinnen und Pastoren der Evangelischen Kirche im Rheinland

vertrat der Rheinischen Konvent deren Interessen. Bei der Mitgliederversammlung am 20.09.2025 wurde einstimmig die Auflösung des Rheinischen Konvents zum 31.12.2025 beschlossen.

Es wird also in Zukunft keine eigene Vertretung der Pastoren und Pastorinnen mehr geben, die in privatrechtlichen Dienstverhältnissen, ehrenamtlich oder freiberuflich tätig sind oder waren – im Gegensatz zu den Pfarrern und Pfarrerinnen (so ist die offizielle, allerdings kaum bekannte Sprach-Regelung in der EKiR).

Im Jahr 2012 vertrat der Rheinische Konvent fast 550 Personen, zuletzt waren es etwa 335. Viele davon haben später Pfarrstellen bekommen. Sehr selten stößt noch jemand zu dieser Gruppe neu hinzu. Und viele sind schon oder bald im Ruhestand. Das alles sind nachvollziehbare Gründe dafür, dass sich im Rheinischen Konvent fast niemand mehr engagieren wollte.

Etwa 2/3 dieser Personen lebt innerhalb der EKiR. Der Rheinische Konvent vertrat auch die, die in anderen Landeskirchen oder im Ausland ihre Ordinationsrechte ausüben: ehrenamtlich oder gegen Bezahlung.

Für viele Themen, die speziell unsere Gruppe betreffen, gibt es inzwischen Lösungen – oder sie haben sich erledigt. Es ist fraglich, wie viel darüber hinaus noch erreicht werden kann.

Wir hoffen, dass sich der Evangelische Pfarrverein im Rheinland auch künftig für uns engagiert, zumal die Pfarrvertretung hingegen nur für die i.d.R. verbeamteten Pfarrstelleninhaber zuständig ist.

Deswegen haben wir auch beschlossen, den Restbestand unseres Kontos an den Rheinischen Pfarrverein zu überweisen.

Am Anfang vertrat der Rheinische Konvent auch die Interessen des Nachwuchses: im Vikariat (bzw. auf der Warteliste zum Vikariat), im Probe- und im Sonderdienst.

Ab 2008 war der Zugang zum Pfarrdienst neu geregelt worden, seitdem war bereits der Probedienst ein Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit.  Für diese Gruppe war nun nicht mehr der Rheinische Konvent zuständig, sondern die Pfarrvertretung.

Außerdem unterschieden sich die Vikariats-Themen sehr von den unseren. Es war im Interesse beider Gruppen, dass eine Vikarsvertretung gegründet wurde.

Die Satzung des Rheinischen Konvents wurde 2012 entsprechend angepasst.

Im Jahr 2006 führte der Rheinische Konvent mit der Unterstützung des Landeskirchenamtes, das die Weiterleitung übernahm, eine Umfrage zu alternativen Verdienstmöglichkeiten für Theologen und Theologinnen durch. 81 Personen antworteten. Schon damals wurde die Vielfalt ihrer Tätigkeiten deutlich: Etwa 20 Personen waren in den Bereichen Medien, in der freien Wirtschaft oder in sozialen oder therapeutischen Bereichen berufstätig. Viele hatten sich weitergebildet. Die übrigen arbeiteten bei anderen Kirchen oder Einrichtungen, an Schulen oder in der Erwachsenenbildung. Und viele waren ehrenamtlich aktiv.

Das ist heute noch so: Manche haben auch Stellen in der Wissenschaft oder bei Verwaltungen, als Pastor bei einer Gemeinde oder Pastorin bei einem Kirchenkreis, in Freikirchen oder in Altersheimen. Einige verdienten allerdings zeitweise auch auf dem Bau ihren Lebensunterhalt, an einer Drogeriemarktkasse, in einem Kindermuseum oder mit Orgeldiensten. Viele haben versicherungspflichtige Stellen, allerdings oft befristet und in Teilzeit. Manche haben auch „Minijobs“ – und nicht wenige waren und sind selbstständig. Früher waren viele als Hausfrau und Mutter ausschließlich ehrenamtlich tätig, darunter nicht wenige Pfarrfrauen.

In allen Gruppen finden sich Menschen in unterschiedlichsten Lebenssituationen: Viele haben keine finanziellen Sorgen und einige haben nie eine Pfarrstelle angestrebt. Aber gerade manche freiberuflich Tätige leben unter prekären Bedingungen, und manche stocken ihre niedrigen Renten durch Honorar-Tätigkeiten auf. Wir sind eine sehr heterogene Gruppe!

Kommunikation mit kirchlichen Organisationen und Einzelpersonen

Mehrmals im Jahr trafen sich Vorstandsmitglieder mit Vertretern der für uns zuständigen Abteilung zum Austausch im Landeskirchenamt, meistens mit Dr. Lehnert und Herrn Plischke. Wir erhielten aktuelle Informationen und trugen unsere Anliegen vor.

Danebenarbeitete 2010 – 2016 die „AG Strukturierter Kontakt“ besonders mit Dr. Lehnert an uns betreffenden Regelungen. Dazu trafen wir uns meist in der Wuppertaler Jugendkirche bei Axel Neudorff, und sicher hat auch deren Atmosphäre zu einem sehr konstruktiven Austausch beigetragen.

Zu wichtigen aktuellen Themen verschickten wir spätestens seit dem Jahr 2006 regelmäßige Infobriefe (früher: „Newsletter“) und zusätzliche Mails und Stellenanzeigen. Wir führten persönliche Gespräche, die Internetseite (s.u.) ermöglicht (noch) den Zugriff auf viele Informationen und zeitweise auch einen Austausch über eine „Yahoo-Group“.

Zu verschiedenen Themen veröffentlichten wir Artikel, Stellungnahmen und Flyer.  Bei Landessynoden vertraten den Rheinischen Konvent als geladene Gäste: Sören Asmus, Martin Engels, Dr. Claudia Andrews, Axel Neudorf, Anne Simon und Peter Trollhan.

Verschiedene Vorstandsmitglieder vertraten unsere Interessen auch in Arbeitsgruppen oder Kommissionen der Landeskirche.

Auf Grundlage der Rückmeldungen auf die bereits erwähnte Umfrage entstand eine Vernetzungsliste samt Mailverteiler für Pastor*innen. Die erste Liste führte 40 Personen mit Kontaktdaten und Informationen über ihre Erwerbstätigkeit auf. Die Liste wuchs bis auf zuletzt etwa 100 Pastorinnen und Pastoren und etwa 50 „Ehemalige“. Sie förderte den Austausch über alternative Verdienstmöglichkeiten, Erfahrungen mit den Bewerbungsverfahren oder Kolloquien und berufliche Themen.

Seit 2002 wurden wir von Dr. Lehnert zu jährlichen Tagungen eingeladen. Seit längerer Zeit wirkte der Rheinische Konvent an diesen Tagungen aktiv mit (Andacht, Statements, Moderation).

Hier wurde über die uns betreffenden Themen informiert und manchmal wurden auch Anregungen von Teilnehmern aufgenommen und umgesetzt (z.B. die Ruhestandsregelung).

In diesem Rahmen wurde auch an Themen wie dem der „Gemeinschaft der Ordinierten“ gearbeitet – auch zusammen mit anderen Gruppen wie Prädikant*innen oder der Pfarrvertretung. Besonders in den letzten Jahren wurden auch interessante Referate gehalten, und nicht zuletzt gab es Zeit zum Austausch untereinander.

Seit 2021gab es auch einige Videokonferenzen für unsere Gruppe, erfreulicherweise nahmen daran auch mehrere Personen aus dem Ausland teil.

Situation nach dem Sonderdienst oder Probedienst

Den Sonderdienst gab esvon 1985 bis 2011 – und nur in der EKiR. Er war eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme der Landeskirche und zunächst auf drei Jahre befristet, später auf fünf und schließlich auf insgesamt zehn Jahre (wobei das Gehalt auf 80 % reduziert wurde).

Viele haben sich während des Sonderdienstes fortgebildet und spezialisiert: Etwa in der Krankenhausseelsorge. Das erleichterte oft den Weg in Pfarrstellen.

Aber nicht wenige wurden dann mit etwa 40 Jahren nach bis zu 10 Jahren Sonderdienst in die Arbeitslosigkeit entlassen.  Fatal war für viele, dass sie im Probe- und Sonderdienst verbeamtet waren – aber eben zeitlich befristet. Nach der Entlassung wurden die Betroffenen als Ausgleich für ihre Pensionsansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung „nachversichert“. Außerdem wurde ein Übergangsgeld gezahlt, das nach der Dauer der Anstellungszeit berechnet wurde. Aber längere Zahlungen von Arbeitslosengeld oder Fördermöglichkeiten wie Kredite für die Gründung einer „Ich-AG“ ersetzte es nicht.

Auch der Wechsel von einer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung und die oft hohen Versicherungskosten waren ein Problem.

Der Rheinische Konvent hatte sich seit 1996 (!)dafür eingesetzt, dass die befristeten Stellen in privatrechtliche Dienstverhältnisse, also „Angestellten- Stellen“ umgewandelt werden konnten. Als das endlich möglich war, lohnte es sich jedoch für die Betroffenen nicht mehr.

            Als der Sonderdienst auslief, war es noch schwerer Pfarrstellen zu bekommen als vorher. Jahre vorher waren Pfarrstelleninhaber unter attraktiven Bedingungen mit 58 Jahren in den Ruhestand gegangen, damit mehr Pfarrstellen für jüngere frei wurden. Später gingen also weniger in den Ruhestand, und dann wurde die Zahl der Pfarrstellen erheblich reduziert. Zudem bewarben sich nun viele nach oder während ihres Sonderdienstes gleichzeitig mit jüngeren Menschen, die den Probedienst bzw. Stellen „zur Anstellung“ („z.A.“) absolviert hatten.

Im Jahr 2000 gab es in der EKiR insgesamt etwa 2000 Pfarrstellen und an die 500 Personen im Sonderdienst (236) und im Probedienst (240).  Die meisten von ihnen hofften, auf die Dauer eine Pfarrstelle zu erhalten. 

Andere Landeskirchen hatten ihre Auswahlverfahren vor oder nach dem Vikariat. Die Betroffenen waren jünger und häufiger noch nicht familiär gebunden, was eine berufliche Umorientierung erleichterte.

Die Landeskirche unterstützte viele dabei, z.B. durch berufliche Perspektivberatungen durch die Firma Consult („Outplacement – Programme“). Etwa 2/3 der 68 Personen, die bis 2008 daran teilgenommen hatten, erhielten eine Festanstellung. Formate wie das „Lateinprojekt“ ermöglichten den Umstieg ins Lehramt.

Viele jüngere Theologen und Theologinnen aus dem Rheinland bewarben sich erfolgreich auf Stellen in anderen Landeskirchen oder im Ausland: u.a. in den USA, Frankreich oder England. Im Jahr 2018 hatten etwa 100 Personen aus dem Rheinland Pfarrstellen (im privatrechtlichen Dienstverhältnis) in der Schweiz.

Nicht wenige fanden aber zunächst keine angemessen bezahlte Stelle, manchen gelang es leider nie. Lange hatte sich die Kirche viele für einen späteren Bedarf „warmgehalten“. Und dann traf es viele materiell und psychisch hart.

Manche klagten vor Gericht gegen die Landeskirche (und bekamen manchmal sogar in Teilen Recht) oder machten ihre Situation im Lokalfernsehen öffentlich.

Wer entlassen worden war, erhielt wenig wertschätzende Schreiben der zuständigen Stellen aus dem Landeskirchenamt. Da ging es in Verwaltungsdeutsch um die personalrechtlichen und finanziellen Themen.

Manche wussten nicht, wie sie für sich und ihre Familien den Lebensunterhalt verdienen sollten. Der Inhalt und der Ton dieser Schreiben verletzten sie zusätzlich.

Die Zahl dieser Ordinierten wuchs rapide durch die Entlassung vieler „Boomer“ , zumal besonders viele damals Theologie studiert hatten. Zu den Examina traten in den 1980 er Jahren manchmal etwa 100 Personen gleichzeitig an.

Die meisten wollten ihre Ordinationsrechte bewahren. Das wurde uns nicht leicht gemacht: Damals waren wir zu ca. zehn Gottesdiensten p.a. verpflichtet, die wir ehrenamtlich halten sollten. Alle zwei Jahre sollten wir ausführlich (mit Orts- und Zeitangaben) über unsere pastoralen Tätigkeiten berichten.

Als später Kirchenrat Dr. Lehnert für uns zuständig war, änderte sich der Umgang mit uns sehr. Die verpflichtende Zahl der pastoralen Tätigkeiten wurde etwa halbiert und auch Religionsunterricht und andere bezahlte Tätigkeiten wurden als pastorale Dienste anerkannt. Auch die Beauftragung und die Berichte wurden einfacher. Letztere sind seit 2009 nach Erreichen des gesetzlichen Ruhestandsalters nicht mehr nötig.

Zentrales Bewerbungsverfahren

Ab 2008 musste der (oft nicht mehr junge) theologische Nachwuchs das zentrale Auswahlverfahren der Landeskirche durchlaufen, um eine Stelle mit besonderem Auftrag erhalten und sich auf andere Pfarrstellen bewerben zu können. Die uns vorher bescheinigte „Anstellungsfähigkeit“ berechtigte nicht mehr dazu.

Ein ähnliches Bewerbungsverfahren mussten auch die absolvieren, die nach dem Zweiten Theologischen Examen eine Stelle im Probedienst („zur Anstellung, z.A.“) erhalten wollten.

Dieses Bewerbungs-Verfahren war kein „Assessment-Center“, wie es sie in der freien Wirtschaft gibt: Wer sich bewarb, musste sich im Gespräch mit den Beauftragten der Landeskirche bewähren und nicht in der Gegenwart und in direkter Konkurrenz mit anderen, die sich beworben hatten.

Zuvor hatte der Rheinische Konvent mehrere Stellungnahmen und Pressemitteilungen veröffentlicht und hatte öffentlichkeitswirksame Aktionen durchgeführt. So konnte er u.a. immerhin erreichen, dass jährlich 20 zusätzliche „mbA-Stellen“ eingerichtet wurden.

Für die Bewerbung mussten diverse Unterlagen vorgelegt werden („Die Mappe“): Dabei waren auch Arbeits-, Fort- und Weiterbildungszeugnisse wichtig, und nun spielten die Examens-Noten eine so große Rolle, dass eine Bewerbung für viele völlig aussichtslos war: Sie konnten sich ausrechnen, dass sie bei der großen Zahl von Bewerbungen auf nur 2 x 10 Plätze im Jahr keine Chance hatten.

Der Konvent hat sich immer wieder für Korrekturen des Verfahrens eingesetzt: auch dafür, dass die Noten weniger und etwa ehrenamtliche Arbeit oder Erfahrungen durch Familienarbeit stärker bewertet wurden.

Beim ersten Durchgang des neuen Verfahrens bewarben sich aus unserer Gruppe 62 Personen, 20 wurden zum Bewerbungstag eingeladen (12 m., 2 w), 10 erhielten eine mbA-Stelle.

Insgesamt kamen von 2008 bis 2023 etwa 115 Pastor*innenüber das Zentrale Bewerbungsverfahren in mbA- bzw. Pfarrstellen, im Einzelfall mit über 60 Jahren.

Zuletzt bewarben sich nur noch ein bis zwei Personen. 2024 wurde das Zentrale Bewerbungsverfahren für unsere Gruppe wiederabgeschafft.

Für alle Pastor*innen gibt es nun wieder die Möglichkeit, sich nach einem erfolgreichen Kolloquium direkt auf Stellen zu bewerben.

Kolloquium

Ab 2010 ermöglichte ein Kolloquium bei Dr. Lehnert, die Wahlfähigkeit zu erhalten und sich auf Pfarrstellen in der EKiR zu bewerben. Die Voraussetzung für dieses Gespräch ist eine pastorale Tätigkeit im Angestelltenverhältnis über mindestens vier Jahre mit mindestens einer halben Stelle. Insgesamt traten seit 2013 89 Personen aus der Gruppe der Pastorinnen (59) und Pastoren (30) zum Kolloquium an, darunter 14 Personen aus dem Ausland. Die meisten „bestanden“ es und mindestens 53 dieser Personen kamen bisher in Pfarrstellen.

„Ergänzende pastorale Dienste“ auf Honorarbasis

Zu diesem Thema arbeitete zunächst eine Arbeitsgruppe des Konvents und später eine landeskirchliche Arbeitsgruppe. Dort engagierten sich u.a. auch die Superintendenten Bruckhoff (Aachen) und Dröge (Koblenz), ferner vom Rheinischen Konvent Michael Coors, Markus Risch und ich.

Wir waren uns einig, dass es auch die Möglichkeit „legaler“ und angemessen bezahlter Einzel-Dienste geben müsse (mir war nach einer Vertretung einmal ein größerer Schein aus einer Diakoniekasse zugeschoben worden … ).

Dr. Lehnert hatte sich sehr dafür eingesetzt, dass die Möglichkeit pastoraler Honorardienste 2009 von der Synode beschlossen wurde. Es hatte nicht nur Widerstand gegeben, weil das Modell nicht zum Pfarrbild passte, sondern auch Missverständnisse: Sollte der gesamte Pfarrdienst künftig auf Honorarbasis ausgeübt werden?! – Nein, der Pfarrdienst im Rahmen der Pfarrstellen (und i.d.R. im Beamtenstatus) sollte erhalten bleiben, aber er sollte durch andere Formen pastoralen Dienstes ergänzt werden. So kam es zu der etwas hölzernen Formulierung „Ergänzende pastorale Dienste“.

Für solche Dienste wurden Richtlinien mit Muster-Verträgen und Honorarvorschlägen erarbeitet. Letztlich muss ein Honorar frei ausgehandelt werden. Es ist dabei manchmal schwer zu vermitteln, dass von solchen Honoraren ggf.  auch Steuern, Versicherungen u.a. bezahlt werden müssen.

Doch die freiberuflichen Dienste sind inzwischen selbstverständlich und für manche noch immer eine wichtige Verdienstmöglichkeit.

„Ergänzende pastorale Dienste“ im Angestelltenverhältnis

Schon lange waren Ordinierte in privatrechtlichen Dienstverhältnissen tätig: Etwa in einer diakonischen Einrichtung, als Pastor für Jugendarbeit oder als Pastorin, die während einer Vakanz Vertretungsdienste übernahm. Nun war das auch offiziell und legal.

Treffen mit Kirchenleitungs-Mitgliedern im Jahr 2011

Im Mai 2011 kam es auf unsere Anregung hin zu einem Treffen mit Präses Nikolaus Schneider, Oberkirchenrat Manfred Rekowski und den Kirchenleitungsmitgliedern Renate Brunotte und Dr. Monika Lengelsen in Düsseldorf – Derendorf. Vorstandsmitglieder des Rheinischen Konventes nahmen Stellung, und Betroffene äußerten sich teilweise sehr aufgebracht über den Umgang der Landeskirche mit ihnen.

Präses Schneider sprach damals von früheren „Hilfs-“ und „Notmaßnahmen“ und äußerte Sätze wie: „Wir … hatten die demografischen Entwicklungen nicht auf dem Schirm.“ und: „Wir sind bereit, für die Bereiche, für die wir Verantwortung tragen, diese auch zu tragen. Wo wir Fehler gemacht haben, wollen wir diese benennen und dazu stehen.“ Renate Brunotte sprach aus, dass manche „massive Traumatisierungen erlebt“ hätten.

Bei diesem Treffen wurden eine Reihe von Änderungswünschen und Vorhaben formuliert, die unsere Situation verbessern sollten, die im Laufe der Jahre größtenteils auch umgesetzt wurden.

Handreichung

Die Broschüre „Ergänzende Pastorale Dienste. Eine Handreichung zum Dienst der Pastorinnen und Pastoren nach Art. 62aKO“ wurde im März 2015 veröffentlicht.

Sie fasst verschiedene rechtlichen Grundlagen zusammen und behandelt weitere Themen wie Kommunikationswege, Zuständigkeiten, Möglichkeiten der Einbindung auf den verschiedenen kirchlichen Ebenen und Zugangsmöglichkeiten zum Pfarrdienst. Sie informiert ferner darüber, wie es zu der hohen Zahl rheinischer Pastor*innen gekommen war, die keine Pfarrstelle hatten. Allerdings gab es schon bald und immer wieder Aktualisierungsbedarf, heute ist sie nur noch digital unter ekir.de einzusehen.

Besondere Aufmerksamkeit fand in der Öffentlichkeit aber das Vorwort des Präses.

Entschuldigung des Präses

Präses Rekowski benannte im Vorwort der Handreichung auf S. 5 ausdrücklich die „tiefen Enttäuschungen und Verletzungen“ und „große wirtschaftliche Härten und persönliche Krisen“, die für viele mit der Entlassung aus dem Dienst und vergeblichen Bewerbungen verbunden waren. Auch schrieb er: „Der damalige Umgang mit dieser Personengruppe etwa bei der („administrativen“) Umsetzung beschlossener Maßnahmen ließ vielfach Wertschätzung vermissen. Die Leitung der Evangelischen Kirche im Rheinland bedauert dies sehr.“ Auf S. 6 dankte er ausdrücklich allen Pastoren und Pastorinnen für ihre ehrenamtliche Arbeit und die Beteiligung des Rheinischen Konventes an der Erarbeitung der Handreichung.

Ordinationsrechte und Freie Kasualrede

Überraschend erfuhren wir davon, dass die Ordinationsrechte derer, die auch als „Freie Redner“ aktiv waren, gefährdet waren: Diese Tätigkeiten seien mit der Rolle als Pastor oder Pastorin nicht vereinbar. Das betraf einige, die auch mit nicht-kirchlichen Feiern anlässlich Trauungen, Beerdigungen usw. einen Teil ihres Lebensunterhaltes verdienten. Nach einem Gespräch im LKA verfasste der Rheinische Konvent im Jahr 2012 eine Stellungnahme, die für die Vereinbarkeit der kirchlichen mit den „freien“ Tätigkeiten warb. Bei einer Konferenz der Superintendenten konnten wir uns mündlich äußern. Zunächst ließen die Verantwortlichen dann das Thema ruhen.  

Im Jahr 2020 gab es wieder einen ähnlichen Vorschlag. Wir veröffentlichten wieder eine Stellungnahme und später wurde eine Kompromiss-Regelung beschlossen: Sie hält zwar an der grundsätzlichen Nicht-Vereinbarkeit der beiden verschiedenen Tätigkeiten fest, aber die davon betroffenen Personen aus unserer Gruppe erhielten einen „Vertrauens-“ bzw. „Bestandsschutz“ und bleiben unbehelligt.

„Gemeinschaft der Ordinierten“

2015 beauftragte die Landessynode die Kirchenleitung mit der Erarbeitung von Leitlinien zu diesem Thema, für das sich Dr. Lehnert sehr engagierte. Wiederholt wurde bei Tagungen darüber diskutiert. Eine Arbeitsgruppe der Landeskirche erarbeitete dann Leitlinien dazu, die 2019 in Kraft gesetzt wurden. Sie sollen das konstruktive Miteinander der verschiedenen Gruppen der Ordinierten zu fördern.

„Härtefallregelung“

Um die früheren Härten zumindest teilweise auszugleichen gab es im Jahr 2020 die Möglichkeit, Anträge auf finanzielle Zuwendungen zu stellen.

Der Rheinische Konvent hatte bereits 2015/16 einen Fonds für finanzielle Unterstützungen für Pastor*innen in Notlagen angeregt. Dr. Lehnert nahm dies auf und setzte sich sehr dafür ein.

Es war inzwischen geklärt, dass es keinen Rechtsanspruch auf hohe Entschädigungszahlungen gab, wie sie teils auch vom Pfarrverein angeregt worden waren. Dennoch empfand die Kirchenleitung eine moralische Verpflichtung, besonders Betroffenen einen finanziellen Ausgleich für frühere Härten anzubieten.

Nach längerem Vorlauf und Treffen einer landeskirchlichen Arbeitsgruppe, in der sich verschiedene Betroffene engagierten, wurde eine entsprechende Regelung beschlossen. Sie beschränkte die eventuellen Zuwendungen auf die Gruppe derer, die die jeweils am längsten mögliche Zeit im Sonderdienst gewesen waren. Nur sie konnten einen Antrag auf solche Zahlungen stellen. Letztere wurden von der Situation nach der Entlassung abhängig gemacht, die noch einmal genau dargelegt werden sollte. Dies bedeutete einen großen Aufwand und auch eine psychische Belastung.

Ein Angebot, einen Antrag auf Zuwendung zu stellen, erhielten 140 Personen. 60 davon stellten einen Antrag, 57 davon wurden der zuständigen landeskirchlichen Kommission positiv entschieden.

Viele, die solche Zuwendungen auch „verdient“ hätten, gingen natürlich leer aus. Aber so haben zumindest viele ehemalige Sonderdienst-Pastor*innen eine teilweise Refinanzierung ihrer früheren Weiterbildungen oder anderer Kosten erhalten. Sie erhielten je bis zu 20.000 €.

Denen, die dazu bereit waren, sich hier zu engagieren und sehr persönliche und belastende Dinge vorzutragen, gilt auch unser Dank! Ohne ihren Einsatz hätte unsere Anregung wohl keinen Erfolg gehabt.

Weitere Verbesserungen – und vergebliche Bemühungen

Im Laufe der Jahre kam es auch zu weiterenpositiven Veränderungen in Bezug auf unsere Gruppe, etwa die Anerkennung der „Kirchlichen Examen“, als „Diplom“.  

Aber für einige Themen haben wir uns vergeblich eingesetzt. Auch Manches, was in den Papieren steht, wurde nur selten umgesetzt: etwa Synodalbeauftragungen für unsere Gruppe in den Kirchenkreisen.

Insbesondere wird die Rente für viele von uns sehr mager ausfallen – einige spüren das schon jetzt.

Gedanken zum Schluss

Der Rheinische Konvent war in mancher Hinsicht „seiner Zeit voraus“: Hier wurden Dinge erdacht und vorgeschlagen, die viele sich damals nicht vorstellen konnten, etwa die Berechnung von Durchschnittszeiten für pastorale Tätigkeiten. Inzwischen gibt es Arbeits-Zeit-Berechnungen wie „Zeit für’s Wesentliche“ für den Pfarrdienst und die Verbeamtung von Pfarrpersonen steht zur Diskussion.

Auch habe ich immer als außergewöhnlich empfunden, dass im Rheinischen Konvent eine gute Zusammenarbeit und Solidarität möglich war, obwohl manche bei Bewerbungen de facto miteinander konkurrierten.

Natürlich gab es auch Auseinandersetzungen und Frustrationen, Ärgerliches und Anstrengendes. Doch als wirklich verletzend empfand auch ich den früheren Umgang des Landeskirchenamtes mit mir – und den mancher Gemeinden im Zusammenhang mit Bewerbungsverfahren.

Seit 20 Jahren habe ich im Vorstand des Rheinischen Konvents mitgearbeitet: Das ist eine lange Zeit. Aber vor Gott sind „tausend Jahre wie ein Tag“ (Ps.90, 4). Schon jetzt wissen viele in unserer Kirche nicht mehr, dass es einmal eine „Theologen-Schwemme“ gab. In 20 Jahren werden es noch weniger wissen, so wie der neue Pharao nichts mehr von Josef wusste (Ex. 1,8).

Unsere Aktenordner werden wir bald dem Archiv der Landeskirche übergeben. Wird sich noch einmal jemand mit unserer Geschichte beschäftigen?

Wie dem auch sei: Wir verabschieden uns mit dem Gefühl, dass wir im Laufe der Jahre viel erreicht haben.

Und nicht zuletzt: Der Rheinische Konvent war für viele eine gute kirchliche Gemeinschaft – jenseits der Ortsgemeinden oder Kirchenkreise. Auch für mich. Dafür bin ich sehr dankbar!

Daniela Emge                                                                                   Essen, im Oktober 2025

Eine frühere, ausführlichere Version dieses Rückblickes findet sich (noch) auf

 www.ekir.de/rheinischer-konvent

Pfarrerlücke 2030

Keine Pfarrstellen für junge Theologen
in der Evangelischen Kirche im Rheinland?
Überlegungen gegen den PfarrerInnenmangel im Jahr 2030

(19.06.2006 mit Updates in den Folgejahren)

Der Sonderdienst in der Evangelischen Kirche im Rheinland wird abgeschafft, weil es für junge Theologen fast keine Pfarrstellen mehr gibt.“ So zitiert der EPDWochenspiegel den Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Nikolaus Schneider (epd Wochenspiegel Ausgabe West vom 15. Juni 2006 (Nr. 24), Seite 2).

An dieser Aussage sind zwei wichtige Details falsch.

  • Für junge Theologen gibt es sehr wohl Pfarrstellen – wenn die Rheinische Kirche nicht in einem absehbaren katastrophalen Mangel enden will.
  • Das Problem des Sonderdienstes sind nicht die jungen, sondern die inzwischen nach ihrem Sonderdienst ehemals jungen Theologen sowie der Wartestand.

Die Arbeitsgruppe II zur Prioritätendiskussion in der EKiR empfiehlt (EKiR: Prioritätendiskussion. Ergebnis der Arbeitsgruppe II (Dienst- und Arbeitsrecht) – (Materialheft) unter A III 3, Seite 18), die jetzt 1874 Pfarrstellen (Stand: 1.7.2005) auf 1000 Pfarrstellen im Jahre 2030 zu reduzieren. Bei einem linearen Abbau von Pfarrstellen müssten ab sofort jedes Jahr durchschnittlich 35 Stellen abgebaut werden. Dennoch sollten jedes Jahr fünf Neueinstellungen erfolgen (A.a.O., Seite 19).

Sollte dieser Vorschlag umgesetzt werden, kann im Jahre 2030 jede zweite der geplanten 1000 Pfarrstellen nicht besetzt werden.

 

Alterspyramide der Pfarrerinnen und Pfarrer

Diese Entwicklung ergibt sich aus der Altersstruktur der Pfarrerinnen und Pfarrer der EKiR und kann aus der vorstehenden Grafik (Quelle: http://www.ekir.de/ekir/6197_6843.asp – Die Zahlen der folgenden Überlegungen wurden mit recht großer Genauigkeit dieser Grafik entnommen, soweit nicht anders angegeben.) abgelesen werden. Der StatistischeDienst der EKiR nennt für den 1.10.2005 folgende Zahlen (Statistischer Dienst der EKiR, Zahlenspiegel Nr. 1/2006 – http://www.ekir.de/ekir/dokumente/zsp.pdf):
2342 Pfarrerinnen und Pfarrer insgesamt, davon
204 PfarrerInnen im Probedienst,
175 PastorInnen im Sonderdienst
5 GemeindemissionarInnen
Damit spiegelt die Fläche der Grafik insgesamt diese 2342 Theologinnen und
Theologen wider, denen die Zahl von 1961 Pfarrstellen (A.a.O.) gegenüber steht.

Zwei Phasen bis 2030

Aus dem Schaubild ergeben sich für die folgenden Jahre bis 2030 zwei Phasen
(Der Sonderdienst-Fonds neigt sich dem Ende zu; dauerhaft ist der Sonderdienst aus diesem Fonds nicht zu finanzieren, und es ist sicherlich sinnvoll, dort verbliebene Gelder zur Qualifizierung der Betroffenen zu verwenden.):
In den kommenden 15 Jahren (gerechnet ab 2005) werden durchschnittlich jeweils 36,5 Personen die Pensionsgrenze erreichen. Danach folgen weitere 10 Jahre, in denen durchschnittlich 119,5 Personen in den Ruhestand gehen.
2005:     
2167 Pfarrerinnen und Pfarrer (*)
 -550 Reduzierung durch Pensionierung
2020: 
1617 Pfarrerinnen und Pfarrer
-1195 Reduzierung durch Pensionierung 10 Jahre je 119 – 120 Personen
2030:
 422 Pfarrerinnen und Pfarrer
(* Im Ausgangspunkt werden alle 175 Pastorinnen und Pastoren im Sonderdienst herausgerechnet. Entsprechend weniger Personen werden in den jeweiligen Jahren durchschnittlich pensioniert. Die Grafik dürfte in dieser Altersphase vor allem PastorInnen in Sonderdienst darstellen.)
Damit könnte im Jahre 2030 beinahe jede zweite der geplanten 1000 Pfarrstellen nicht besetzt werden!
Selbst wenn linear jedes Jahr 5 Neueinstellungen erfolgen würden, könnten
im Jahr 2030 nur 547 Stellen besetzt werden (25 Jahre je 5 Personen = 125 Neueinstellungen. 422+125=547).

Wartestand

Der Wartestand kann an diesem Problem nur wenig ändern. Im Wartestand oder in Freistellung sind 374 Personen (Statistischer Dienst der EKiR, Zahlenspiegel Nr. 1/2006 – http://www.ekir.de/ekir/dokumente/zsp.pdf). Unterstellt man, dass dieser Kreis eine ähnliche Alterstruktur aufweist wie die übrigen Theologinnen und Theologen im Dienst (Dieser Personenkreis ist in der Grafik nicht aufgeführt, so dass diese Angaben nur grob geschätztwerden können.) und dass alle entsprechend zu Verfügung stehen (Auch in diesem Fall muss ich grob schätzen.), dann entlasten im Jahr 2030 nur etwa 60 Personen (15 Prozent) die zu erwartende Lücke:
Auch mithilfe des Wartestandes können im Jahr 2030
nur 607 der geplanten 1000 Stellen besetzt werden.

Die Lage ist noch schlimmer!

Diese Zahlen gehen davon aus, dass alle derzeitigen Pfarrerinnen und Pfarrer zur
Anstellung übernommen werden.
Vor allem aber wird unterstellt, dass alle Pfarrerinnen und Pfarrer im Jahre 2030 eine volle Stelle bekleiden – auch jene Pfarrerinnen und Pfarrer, die jetzt im geteilten Dienst beschäftigt oder auch weiterhin freigestellt sein werden sind. Das wird sicherlich nicht der Fall sein: Die Lage ist noch viel schlimmer.
Damit im Jahre 2030 wirklich 1000 Pfarrstellen besetzt werden können, müssen von nun an jedes Jahr mindestens 20 Personen in Vollzeit eingestellt werden – unter der Berücksichtung von Teilzeitstellen usw. eher mindestens 25 Personen.

Kein linearer Abbau von Pfarrstellen

Die Altersstatistik der Pfarrerinnen und Pfarrer in der EKiR macht unmittelbar
deutlich, dass in den nächsten 15 Jahren keinesfalls jährlich 35 Stellen eingespart werden können. Sonst müsste bei jeder Pensionierung automatisch die Stelle wegfallen. (Alternativ müsste bei einer Pensionierung eine andere Stelle wegfallen, deren InhaberIn die Stelle des Pensionärs übernehmen würde.)
In den darauf folgenden 10 Jahren werden weitaus mehr Menschen in den Ruhestand gehen, als überhaupt Pfarrstellen abgebaut werden können.

Richtige und falsche Signale an den theologischen Nachwuchs

Die Einstellung von 5 jungen TheologInnen im Jahr kommt einem
Einstellungsstopp gleich. Dies und die fatale Behauptung, es gäbe fast keine Pfarrstellen für junge Theologinnen in der EKiR, setzt bei jungen Menschen das Signal, es lohne sich nicht, Theologie zu studieren. In der Folge würde die Evangelische Kirche im Rheinland nicht einmal für die Hälfte der bis 2030 zu besetzenden Stellen geeignete KandidatInnen finden können.

(Man braucht nicht viel Phantasie, um die Abnahme der Zahl der Theologiestudierenden unter http://www.ekir.de/ekir/images/08stud-z.gif

fortzuschreiben, wenn tatsächlich eine Zeit lang nur noch 5 Menschen pro Jahr Zugang zum Pfarrberuf in der EKiR erhielten. – Was würde dies für die Existenz der theologischen Fakultäten und ihren Disput im wissenschaftlichen Fächerkanon bedeuten?!)
Der Bedarf an jungen TheologInnen ist zweifelsfrei gegeben; und das sollte auch in der Öffentlichkeit vermittelt werden. Darüber hinaus ist zu betonen, dass das Theologiestudium auch für Arbeitgeber außerhalb der Kirche wichtige Schlüsselqualifikationen vermittelt. Die Studierenden sollten von Anfang an so beraten werden, dass sie ihr Theologiestudium auch im Blick auf eine Beschäftigung außerhalb der Kirche anlegen, die modernen Sprachen pflegen, Auslandssemster einlegen, sich Grundkenntnisse in BWL aneignen, gezielt Praktika in für sie interessanten Bereich in der Wirtschaft ableisten.
(Hund/Lück, Berufsperspektiven für Theologinnen und Theologen, Spener Verlag 2000 (Hrsg: Ev. Kirche in Hessen und Nassau). Internet: http://www.muehltal-evangelisch.de/Berufsperspektiven.pdf. Vgl. im katholischen Raum: Becker/Pelzer (Hg.), Berufschancen für Theologiennen und Theologen, Herder 2006.)

Zukunftszugewandt entscheiden und handeln!

Es heißt, unter den gegebenen presbyterial-synodalen Verhältnissen gäbe es keine Möglichkeiten zur Personalplanung. Die Lebensdaten der Pfarrerinnen und Pfarrer, insbesondere ihr mutmaßlicher Eintritt ins Pensionsalter waren aber jederzeit abrufbar. Durch Altersteilzeitmodelle wurden Sonderdienstler Jahre lang vorzeitig in Pfarrstellen vermittelt. Damit war absehbar, wann und für wie viele Sonderdienstler es keine Stellen mehr geben wird. Sie sind im Dienst für die Kirche gealtert und finden nun weitaus schlechtere Chancen zur Umorientierung im Arbeitsmarkt. Sonderdienst und Wartestand verbreitern den „Bauch“ der starken Jahrgänge und tragen kaum zur Verringerung der Besetzungslücke 2030 bei.
Solche fatalen Fehler dürfen der Evangelischen Kirche im Rheinland auf keinen Fall noch einmal unterlaufen. Sonst müssen in Zukunft die Pfarrerinnen und Pfarrer nicht nur eine ständig wachsende Zahl von Gemeindegliedern betreuen, sondern darüber hinaus auch die Vertretungen für vakante Stellen mit ebenfalls gewachsenen Anforderungen leisten. Die EKiR stünde im Jahr 2030 vor einem personellen Fiasko.

Schlussfolgerungen

  1. In den folgenden 13 Jahren (Zur Synode 2007 sind seit dem Zahlenstand 2005 aus diesen Berechnungen 2 Jahre vergangen.) sollten alle frei werdenden Stellen wieder besetzt werden, vorzugsweise mit jungen Theologinnen und Theologen.
  2. In diesem Zeitraum muss die EKiRverbindliche Regeln für den Pfarrstellenabbau ab 2020 vereinbaren.
  3. Trotz des Pfarrstellenabbaus muss die EKiR auch ab 2020 jährlich mindestens 25 junge TheologInnen einstellen.
  4. Studierende müssen von Anfang an so begleitet und beraten werden, dass ihnen das Theologiestudium durch den weiten Ausbildungshorizont reelle Chancen in der freien Wirtschaft bietet. (Vgl. oben: Hund/Lück und Becker/Pelzer)
  5. Die Landeskirche muss gegenüber dem Sonderdienst Verantwortung übernehmen für die mangelnde Planung in der Vergangenheit.
  6. Vor konkreten Entscheidungen der Landessynode müssen jahrgangsweise exakte Zahlen (unter Berücksichtigung von Teilzeitstellen) zum Ausscheiden von Pfarrerinnen und Pfarrern in den Ruhestand vorgelegt und mit realistischem Stellenabbau in den beiden Phasen bis 2020 und bis 2030 sowie mit den erforderlichen Neueinstellungen in Beziehung gesetzt werden.
Bernd Kehren, Pastor im Sonderdienst für Altenheimseelsorge
19.06.2006

[Dieser Text bis hierher als PDF: PfarrerInnenmangel 2030]

Update (Ostern 2007):

Inzwischen wurde auf der Landessynode 2007 ein Maßnahmenpaket geschnürt, das langfristig auch helfen soll, dem drohenden PfarrerInnenmangel entgegenzutreten. (Insofern ist der Text oben veraltet.) Ob es gelingt? Endlich soll es eine mittelfristige Personalplanung geben. Je nach Finanzlage sollen auch (junge) Menschen eingestellt werden, die den Mangel ab etwa 2020 abfedern. Konkrete Zahlen gibt es noch nicht. Für die inzwischen im Sonderdienst gealterten Menschen sieht es immer noch schlecht aus. Die Synode hat freundlicherweise ein Zeitfenster bis 2008 eröffnet, in dem Bewerbungen auf Pfarrstellen noch möglich sind – auf die wenigen Pfarrstellen, die derzeit ausgeschrieben werden.

Danach wird es ein zentrales Bewerbungsverfahren geben – und daran wird die Mehrzahl scheitern. Vor allem jüngere Absolventen werden Stellen in der EKiR finden können, aber auch sie sehen die Chancen zur Zeit ausgesprochen pessimistisch.

Wird es der Kirchen gelingen, den erfolglosen Bewerberinnen und Bewerbern eine Perspektive in der Kirche zu ermöglichen? Partnerschaftlich? Wird es eine pastorale freiberufliche Mitarbeit, gebunden an die Ordinationsrechte, geben können? Und wird diese Mitarbeit angemessen bezahlt werden können?

Ein “Ehrenamt” wird freiwillig ausgeübt. Die drohende Arbeitslosigkeit wird dazu führen, dass die Betroffenen Alternativen suchen. Welche Möglichkeiten wird die EKiR finden, sie dennoch in einem angemessenen Rahmen an sich zu binden? Noch stehen viele Fragen im Raum, hoffentlich gibt es zur Synode 2008 bereits praktikable Antworten.

Besonders bitter: Viele Maßnahmen der letzten Jahre wurden als Reaktion darauf “verkauft”, dass es in der Pfarrerschaft Problemfälle gegeben habe, die letztlich nicht zum Pfarrdienst geeignet waren.

Statt diese Personen nun zu schulen und zuzurüsten, wurden dem Nachwuchs immer weitere Maßnahmen aufgedrückt (Fortbildungen in den ersten Amtsjahren und vieles mehr). Was hat es dem Nachwuchs genutzt? Jetzt steht die Mehrheit trotzdem ohne Stelle da.

Und wer fasst den Mut zum Bekenntnis: Ja, wir haben manche Pfarrerin und manchen Pfarrer im Amt, der Defizite aufweist, weil Defizite einerseits völlig normal sind, und weil wir andererseits das Pfarrerdienstrecht so gehandhabt haben, dass auch Problemfälle eine Chance bekommen?

Wer fasst den Mut zum Bekenntnis: Ja, wir haben zu oft einem Presbyterium nicht deutlich genug gesagt, dass eine bestimmte Wahl mit großer Wahrscheinlichkeit große Probleme nach sich ziehen wird? Wir hatten zwar “Erkenntnisse”, aber wir haben sie nicht weiter gegeben? Weil wir nicht unsozial sein wollten?

Wer fasst den Mut zum Bekenntnis: Ja, wir haben das kirchliche Beamtenrecht im Blick auf die Pfarrerinnen und Pfarrer völlig neutral durchgezogen und damit in Kauf genommen, dass wir nicht die für bestimmten Aufgaben Besten in den Dienst nehmen konnten, sondern nur solche, die im zur Verfügung stehenden Zeitfenster bestimmte formale Anforderungen erfüllten?

Im Ergebnis muss die Kirche jetzt “unsozial” sein – und sie wird viele gut ausgebildete und fähige Kräfte verlieren, die sie selber mit großen Einsatz ausgebildet hatte.

Bernd Kehren

Update 2010

Es sind weitere Jahre ins Land gezogen. Inzwischen wird die Pensionskasse eifrig gefüllt. Inzwischen gibt es Pfarrer mit besonderem Auftrag, einerseits aus den Reihen der Pfarrer im Wartestand, andererseits aus fähigen Nachwuchskräften. Nicht mehr zu jeder dritten, sondern zu jeder zweiten Besetzung einer Pfarrstelle schlägt die Kirchenleitung Kolleginnen und Kollegen aus dem Wartestand vor.

Gleichzeitig werden jedes Jahre eine ganze Reihe junger Theologen eingestellt, damit die Pfarrerschaft nicht ganz überaltert. Über 450 Nachwuchskräfte sind aus dem Dienst ausgeschieden und predigen weiterhin ehrenamtlich und nun auch über das neue Portal ekir.de/pastorale-dienste, über das diejenigen “gebucht” werden können, die mit ihren zusätzlichen pastoralen Diensten sich und ihre Familien zumindest teilweise ernähren wollen.

Es hat sich etwas getan. Fakt bleibt aber nach wie vor, dass in 10 Jahren die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand treten werden, und dass dann die Pfarrstellen gar nicht so schnell abgebaut werden können, wie ältere Kolleginnen pensioniert werden. Ich befürchte immer noch, dass von den seinerzeit 1800 Pfarrstellen im Jahr 2030 maximal 650 werden besetzt werden können. Die jungen KollegInnen, die jetzt erfolgreich eine Pfarrstelle bekommen, werden einen großen Teil ihrer Kraft auf die Zusammenlegung von Pfarrstellen und Gemeinden, auf Kooperationen mit anderen Gemeinden und die Verwaltung des Mangels legen müssen. Es wird schwer werden. Auch weil es immer weniger KüsterInnen, immer weniger KirchenmusikerInnen und immer weniger Mitarbeitende in der Jugendarbeit geben wird.

Es wird hart werden. Hoffentlich werden jetzt die richtigen Weichen gestellt.

Bernd Kehren

Update 2014

Die niedrigen Zahlen sind auf der Synode im Januar bestätigt worden. Aber immerhin haben wir eine Kirchenleitung, die die Probleme engagiert in Angriff nehmen will.

Zum ersten Mal wurde an verschiedenen Stellen von Kreissynoden, der Sondersynode in Hilden 2013 und auch jetzt wieder bekannt, dass die Synoden gegen den ausdrücklichen Widerstand des Finanzdezernenten eine massive Unterdeckung der Pensionskasse beschlossen hatten und das dadurch freie (aber nicht eingesparte) Geld lieber in Projekte steckte, die ihrerseits wieder die Pensionskasse belasten würden.

Mir würde es gut tun, wenn jetzt einer derer, die damals dafür gestimmt oder den Beschluss beklatsch hatten, aufstehen und sich entschuldigen würde.

Stattdessen treten nun (falsche?) Propheten auf, die den Ernst der Lage leugnen, die in den nötigen Abstimmungsprozessen auf Kirchenkreisebene einen Angriff auf das Presbyterial-synodale Prinzip sehen und darauf verweisen, dass die Kirchensteuern nominell doch immer gestiegen seien, obwohl die Gemeindegliederzahl beständig abgenommen hat. Dass es mit der Pensionskasse und der Beihilfe inzwischen sehr knapp werden wird, wird beharrlich ignoriert. Und zur Frage, wie der Prozesse einer fast Drittelung der Pfarrstellen bewältigt werden soll, dazu erfährt man von diesen Propheten auch nichts.

Im Nachhinein muss ich sagen: Die Kosten liefen aus dem Ruder, es führte kein Weg daran vorbei, die Zahlen der Warteständler zu reduzieren und Maßnahmen zu ergreifen, die zumindest den Jüngeren von ihnen den Weg in reguläre Pfarrstellen ermöglichte. Das bedeutete fast einen Einstellungsstopp für junge Theologen. Im Ergebnis wurden die eingestellt, die das Examen bestanden haben, jedes Jahr ungefähr 20 Personen.

Für die Zukunft kann man sagen: Der Pfarrberuf ist ein sehr schöner Beruf. Und wer jetzt mit dem Theologiestudium beginnt, wird viel Arbeit haben, wenn er oder sie mit dem Vikariat fertig ist. Offene Pfarrstellen wird es dann wohl genug geben. Sofern die Sparanstrengungen greifen und das Problem mit der Pensionskasse und der Beihilfekasse gelöst wird.

Update 2015

Präses Rekowski bittet im Namen der EKiR um Entschuldigung für die Folgen einer verfehlten Personalpolitik und die Art des Umgangs mit den Betroffenen. So offen hat das auch sein Vorgänger nicht getan. Die Folgen für viele der Betroffenen sind damit nicht aus der Welt. Aber man spürt ihm ab, wie genau er hingesehen und diese Folgen wahrgenommen hat. Vielleicht wird er ja Wege finden, zumindest die schlimmsten Folgen ein wenig abzufedern.

Die Arbeitsbelastung im Pfarramt wird in wenigen Jahren immens steigen. Hoffentlich verschweigt er das nicht, wenn er nun darum wirbt, wie dringend die EKiR nun wieder gut ausgebildete Theologen braucht. Es ist und bleibt dennoch ein schöner Beruf. Deswegen hängen so viele Pastorinnen und Pastoren an ihren Ordinationsrechten, auch wenn sie davon allein nicht leben können. Wenn das keine Einladung zum Theologiestudium ist, was dann?

Ursachen des Pfarrermangels

Ursachen des Pfarrermangels

Wenn ich mir die Diskussionen der letzten Jahre in der ev. Kirche im Rheinland anschaue, dann bleiben vier Faktoren unberücksichtigt: Zum einen die Bevölkerungsstatistik, zum anderen die Wohlstandsentwicklung, zum dritten die fehlende Personalplanung und zum vierten fehlendes wirtschaftliches Denken.

Die Wohlstandsentwicklung führte dazu, dass Kirche eine ganze Zeit lang in einem erheblichen Maße Personal einstellen konnte. Im Rheinland spricht man daher vom „dagobertinischen Zeitalter“.

Die Bevölkerungsstatistik macht in Nachhinein deutlich, warum in den geburtenstarken Jahrgängen so viele Theologiestudierende eingestellt werden konnten.

Mangelndes wirtschaftliches Denken führte dazu, dass zunächst einmal niemand genau nachrechnete, welche Kosten dieses Einstellungen irgendwann einmal im Blick auf Pensionen hervorrufen würden. Ob man mit der steigenden Lebenserwartung und den damit verbundenen steigenden Kosten für die Beihilfe rechnen konnte, möchte ich hier nicht behaupten.

Allerdings hatte sich eingebürgert, auf die bösen großen internationalen Firmen zu schimpfen, die aufgrund finanzieller Notlagen und wirtschaftlicher Entwicklungen Arbeitnehmer entlassen mussten. Diesen Vorwurf wollte man sich nicht machen lassen.
Man hätte sich ja auch an Josef in Ägypten orientieren können: Der legte in den guten Jahren zurück, um später nicht nur selber durch die schlechten Jahren kommen, sondern auch anderen Bedürftigen dabei helfen zu können.
Die Kirche machte es genau anders herum: Sie schimpfte auf eine Wirtschaft, die auf hemmungslose Expansion und wirtschaftliches Wachstum setzte, und traf gleichzeitig wirtschaftliche Entscheidungen, die genau dieses wirtschaftliche Wachstum zur Voraussetzung hatten.

Beispiel aus meinem Heimatstadt: Jahrelang wurden die Gelder für die Baurücklage für das „Haus der Kirche“ als zentralem Verwaltungsgebäude in der Innenstadt in den Gemeinden der drei Essener Kirchenkreise für die Jugendarbeit ausgegeben. Zweifellos ein guter Zweck. Als dann die Baurücklage für die Renovierung dieses Hauses gebraucht wurde, war sie nicht mehr im nötigen Umfang da. Das Haus musste verkauft werden. Seitdem wird das nötige Verwaltungsgebäude teuer gemietet.

Ebenso wurde mit der Pensionsrücklage verfahren. Man sah es als unsozial an, riesige Summen anzuhäufen, aus denen einmal die Pensionen bezahlt werden können, gab einen Teil dieses Geld für gute Zwecke in der ganzen Welt und der eigenen Kirche aus und vertraute darauf, dass die wirtschaftliche Entwicklung, der Heilige Geist oder sonst wer den Fehlbetrag (sofern man sich darüber überhaupt Rechenschaft ablegte) schon ausgleichen könnte. Dass die Kirche einmal zahlenmäßig abnehmen könnte, dass die Zinsentwicklung nicht immer steigen würde, dass man das zweckgebundene Geld einmal brauchen würde: Daran dachte man nicht.

Und weil es keine Personalplanung gab, fiel auch niemandem auf, wie viele junge Theologen die Presbyterien in einem überregional nicht koordinierten Wahlverfahren in Pfarrstellen wählten, und wie viele längst gewählte und auf Lebenszeit verbeamtete Pfarrerinnen und Pfarrer keine Pfarrstelle mehr abbekamen. Weil man sich nicht dem Vorwurf aussetzen wollte, den man der Wirtschaft in vergleichbaren Situationen machte, wurden diese Menschen auch nicht nach drei Jahren in den Ruhestand versetzt, sondern durch Beschäftigungsaufträge bis an die Pensionsgrenze gebracht. Damit trugen sie zu einem erheblichen Teil zur Entlastung der PfarrstelleninhaberInnen bei: Pro Kirchenkreis bis zu vier zusätzliche Theologinnen! Zwar gab es bei jedem dritten Stellenwechsel ein Stellenbesetzungsrecht der Landeskirche; dieses wurde aber entweder nicht wahrgenommen oder aber durch das wählende Presbyterium so lange unterlaufen, bis das Landeskirchenamt entnervt aufgab und der Wahl des Wunschkandidaten zustimmte.
Auf diese Weise wurden nicht nur wesentlich mehr Pfarrerinnen und Pfarrer auf Lebenszeit verbeamtet, als es das System Landeskirche langfristig verkraftete, es geschah auch noch in einem relativ kurzen Zeitraum. Das bedeutet: Alle diese PfarrstelleninhaberInnen würden auch innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums von wenigen Jahren mit ihrer Pensionierung wieder aus dem Dienst ausscheiden.

Mit anderen Worten: Die Kirche ging durch diese übermäßigen Verbeamtungen finanzielle Verpflichtungen ein ohne sich Rechenschaft darüber abzulegen, wann und wie sie diese finanziellen Verpflichtungen würde ausgleichen können.

Nach außen steigerte dies (neben der gesellschaftlichen Situation: Friedensbewegung, Kirchentage…) die Attraktivität des Pfarrberufes und trug zu zu einem Höchststand an Theologiestudierenden bei.

Die Lage spitzte sich unaufhaltsam zu, ohne dass man dies genügend deutlich merkte. Daher nahm die Personalabteilung der Landeskirche immer noch Interessierte auf die Liste der Theologiestudierenden auf, stellte immer noch fleißig Vikarinnen und Vikare ein, verbeamtete sie auf Probe und gab ihnen damit das Versprechen, sie auch einmal zunächst auf Widerruf und dann auf Lebenszeit zu verbeamten.

Diese Problematik ist schon explosiv genug. Wenn dann aber eine drastische Verlängerung der Lebenszeit hinzukommt, gleichzeitig die Zinsen für die (zu niedrigen) Rücklagen auf ein Niedrigniveau sinken, wird die Lage katastrophal.

Wie hat die Kirche im Rheinland reagiert?
Zunächst hat sie die Kosten für die Pfarrerinnen und Pfarrer für die Gemeinden transparent gemacht: Ein nennenswerter Anteil der Pfarrerkosten wurde nicht mehr durch eine anonyme allgemeine Pfarrbesoldungspauschale gedeckt, sondern den Gemeinden direkt in Rechnung gestellt. Die Gemeinden reagierten darauf mit einer Welle von Pfarrstellenstreichungen.

Das war ein Schock für die Vikarinnen und Vikare. Die Landeskirchen reagierten unterschiedlich. Die benachbarte westfälische Landeskirche machte einen drastischen Schnitt, der zum Teil zu erheblichen Härten führte. Immerhin ermöglichte das den immer noch relativ jungen Theologinnen und Theologen, beruflich umzusteuern. Damit sank bereits die Attraktivität des Theologiestudiums beträchtlich.

Die rheinische Kirche ging einen anderen Weg, richtete auf fünf Jahre befristete Sonderdienststellen ein, mit denen Pfarrstellen weitere entlastet und besondere Projekte angestoßen werden sollten. Das entschärfte die Situation eine Zeit lang, entlastete die Gemeinden und Kirchenkreise zwar nicht finanziell, aber doch in ihrer Arbeit, ließ aber die Betroffenen immer älter werden.
Nur zum Teil gelöst wurde das Problem des ungesteuerten Zugangs zum Pfarrberuf.
Ein Zeit lang ging das Konzept auf; für einige Jahre konnten bis zu 85 Prozent eines Jahrgangs in Pfarrstellen oder einen weiteren Sonderdienst vermittelt werden. Dann spitzte sich die Lage wieder zu. Mangels wirtschaftlichen Denkens wurde immer noch kein fester Schnitt gezogen. Aus den immer noch scheinbar unermesslichen (und doch jetzt schon zu geringen) Rücklagen wurde durch Vorruhestandsregelungen die Quote von 85 Prozent gehalten.

Die rheinische Kirche war immer noch nicht in der Lage, die nötige wirtschaftliche Entscheidung Entscheidung zu treffen, den Betroffenen die Wahrheit zu sagen und den nötigen Schnitt zu machen.

Jetzt kamen zwei verhängnisvolle Wirkungen zusammen: Durch die für die Gemeinden finanziell transparentere Pfarrstellenfinanzierung wurden Pfarrstellen abgebaut und durch die Vorruhestandsregelungen war der Pfarrstellenmarkt zusätzlich auf mehrere Jahre leer gefegt.

Wieder wurde das Theologiestudium unattraktiver.

Jetzt kam der dritte Schritt: Zum ersten Mal wurde ein versicherungsmathematisches Gutachten in Auftrag gegeben. Nun wurde deutlich, dass einerseits die Pensionskasse durch ein mehrere hundertmillionenschweres strukturelles Defizit belastet war und dass andererseits der PfarrerInnenmangel durch die inzwischen gealterten Sonderdienstlerinnen nicht aufgefangen werden kann: Sie würden bei Eintritt des Mangels selber das Ruhestandsalter erreichen.

In der Folge wurde beschlossen, das Sonderdienstprogramm sofort zu stoppen, ohne dass die Betreffenden eine reelle Chance auf eine Pfarrstelle bekommen sollten.

Die Not war für die Landeskirche so groß, dass sie einen jahrelangen Einstellungsstopp und einen linearen Abbau der Pfarrstellen erwog. Dann fiel den zuständigen Ausschüssen auf, dass in den nächsten Jahren weniger Menschen pensioniert würden als bei einem linearen Pfarrstellenabbau nötig wäre: dies würde nur zum Aufblähen des Wartestandes führen. Seitens des theologischen Nachwuchses wurde vorgerechnet, dass von den ca 1950 Gemeindepfarrstellen (Stand: ca 2004) bei einem entsprechenden Abbau im Jahre 2030 nur noch ca 500 besetzt wären.

Mit spitzem Griffel wurde berechnet, dass es möglich sein sollte, jedes Jahr 20 Personen ins Pfarramt zu lassen, zunächst durch überplanmäßige sogenannte mbA-Stellen („mit besonderem Auftrag“). Zugleich wurden harte Maßnahmen zur Verringerung der Personenzahl im Wartestand getroffen.

Die Attraktivität des Pfarrberufes und die Bereitschaft zum Theologiestudium dürfte damit ihren absoluten Tiefpunkt erreicht haben. Dazu beigetragen hat sicherlich auch die Verletzungsgeschichte der betroffenen Theologiestudierenden, die nicht mehr ins Vikariat kamen, ebenso wie die Verletzungsgeschichte der betroffenen VikarInnnen und SonderdienstlerInnen, die nach erfolgreichem Abschluss der theologischen Ausbildung und des Probediensts keine Pfarrstelle mehr bekommen konnten.

Was hätte die Kirche einem Unternehmen in der freien Wirtschaft angesichts der eklatanten wirtschaftlichen und personalplanerischen Maßnahmen nicht alles ins Stammbuch geschrieben! Was _hat_ sie nicht alles alles entsprechenden Firmen etwa in der Stahlkrise ins Stammbuch geschrieben. Hat sie es besser gemacht?

Aus der Not heraus hat die rheinische Kirche endlich nachgerechnet, um die nötigen wirtschaftlichen und personalplanerischen Entscheidungen treffen und sie umsetzen zu können.

Als ein davon selbst Betroffener ist es bitter zu erleben, wie diese Entscheidungen von einigen Veröffentlichungen im Pfarrerblatt und anderswo mit der alten sozialromantischen Leier  infrage gestellt werden. Stattdessen solle die Kirche ihr Handeln noch einmal _theologisch_ bedenken.
Der Rheinischen Kirche kann man sicherlich alles vorwerfen, nicht aber, dass sie zu wenig theologisch oder sozial gedacht habe. Das Problem ist viel mehr: Sie hat zu wenig gerechnet – sie hat nicht wirtschaftlich gedacht.
Sie hat das Gleichnis vom Kornbauern zum Vorbild genommen ohne daran zu denken, dass vielleicht auch Josef in Ägypten ein theologisch und sozial verantwortetes Vorbild sein könnte.
Die Kirche hat durch ihre unterfinanzierten Pensionszusagen in den guten Zeiten einen Kredit aufgenommen, den sie nun in wirtschaftlich schlechteren Zeiten nur mit äußerster Mühe und dem Abbau wichtiger und erfolgreicher Arbeitsbereiche zurück zahlen kann.

Inwieweit sich die Entwicklung dieser Fehlentscheidungen und der Versuche, sie zu korrigieren, auf andere Landeskirchen übertragen lässt, kann ich nicht beurteilen, dazu fehlt mir der Überblick. Sicherlich hat diese Entwicklung einer der großen Landeskirchen der EKD auch Folgen für die anderen Landeskirchen.

Ob die Prognosen für 2030 alle stimmen?
Wer will das sagen?
Fest steht aber jetzt schon, dass die Kinder, die bis jetzt nicht geboren wurden, im Jahre 2030 auch keine Kirchensteuer zahlen werden.
Fest steht schon jetzt, dass ein großer Teil jener der treuesten Kirchenmitglieder im Rentenalter bis 2030 verstorben sein und ein weiterer Teil das Rentenalter erreicht haben wird. Fest steht auch, dass die Bindungen an die Kirchen lockerer geworden sind und die Zahl der Kirchenaustritte eher steigen werden, erst recht, wenn Kirche ihre Angebote unter öffentlicher Anteilnahme zurückfahren muss.
Damit lassen sich reelle Szenarien für die Kirchenfinanzierung hochrechnen.
Und es gibt genügend biblische Gleichnisse und Geschichten, die zu sorgfältigem Rechnen und wirtschaftlich verantwortlichem Handeln auffordern. Wer von den lauten kirchlichen Sozialromantikern macht sich endlich einmal daran, _darüber_ theologisch reflektiert nachzudenken?

Fazit: Wirtschaftliche und personalwirtschaftliche Fehlentscheidungen und die Folgen der Bevölkerungsentwicklung in Deutschland haben zumindest einige Landeskirchen in der EKD in eine tiefe Krise und das (Voll-) Theologiestudium auf einen Tiefpunkt geführt.
(Zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass auch andere Berufszweige wie Kirchenmusiker, Küster, Sozialarbeiter, Verwaltung ebenfalls bluten mussten.)

Die betreffenden Landeskirchen unternehmen größte Anstrengungen, diese Krisen halbwegs heil zu überstehen. Der Mangel an ausgebildetem theologischen Personal lässt sich inzwischen zahlenmäßig im Zeitablauf relativ genau bestimmen.
Damit lässt sich auch eine relativ sichere Aussage über den kommenden Bedarf in seinem Zeitablauf machen.

Das vor uns liegende Tal wird den Pfarrberuf sicher noch etwas anstrengender machen. Dennoch ist und bleibt er einer der schönsten und freiheitlichsten Berufe, die man sich denken kann. Warum sollte nicht das Wunder gelingen, mit einer transparenten Darstellung des Bedarfs einerseits und der schönen Seiten des Berufes andererseits dazu beitragen, dass junge Menschen wieder die Berufung hören?

Ein transparenter und ehrlicher Umgang mit den Ursachen ist die Voraussetzung dafür, dass mögliche Interessenten für den Pfarrberuf der Bedarfsrechnung für die nächsten Jahre Glauben schenken.

Nachtrag: Auch dieses Tal wird bald durchschritten sein. Hoffentlich denken die Verantwortungsträger daran, dass auch nach den dann kommenden guten Jahren auch wieder schlechte Jahre kommen können. Damit sich dieses selbst verschuldete Desaster nicht wiederholt.

Bernd Kehren
19.05.2014

Reaktion auf den Artikel im Deutschen Pfarrerblatt 2/2013:
Die Nachwuchsfrage im Pfarrberuf aus heutiger Sicht
“… und wir dachten, wir hätten ein Amt errungen …”
Von: Andreas Dreyer